AGB Webdesign
der Firma Anton Götz – Digital, Inhaber: Anton Götz
Stand: 01.06.2026
Präambel
Die Firma Anton Götz – Digital, Inhaber: Anton Götz, (nachfolgend: „Anton Götz – Digital") steht für Webentwicklung und bietet den Kunden unter anderem Webdesign-Leistungen an.
Dies erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden wird vorsorglich widersprochen.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist die Webentwicklung für den Kunden. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem diesem Vertrag zugrundeliegenden Angebot.
(2) Anton Götz – Digital wird für eine hohe gestalterische Qualität der Webentwicklung Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Kunden – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesgins berücksichtigen.
(3) Branchenspezifische Kenntnisse werden von Anton Götz – Digital nicht erwartet. Anton Götz – Digital ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Webentwicklung zählen.
§ 2 Projektphasen – Design, Programmierung
(1) Anton Götz – Digital verpflichtet sich, abhängig von dem diesem Vertrag zugrundeliegenden Angebot die grafische Gestaltung, mithin das Design der Webentwicklung zu erarbeiten. Dabei wird Anton Götz – Digital – soweit vom Kunden erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Kunden ergeben oder auch – soweit vereinbart – das vom Kunden zur Verfügung gestellte Layout der Webentwicklung verwenden.
(2) Die Erstellung der jeweiligen Webentwicklung durch Anton Götz – Digital erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufs erfolgt die Entwicklung und Erstellung der vertragsgegenständlichen Webentwicklung - soweit nicht anders vereinbart - in vier Phasen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
(3) Die vier Phasen gliedern sich wie folgt auf:
Erst-Entwurf
In dieser Phase wird ein erster Entwurf erstellt, welcher ausdrücklich keine Code-Übergabe enthält. Entscheidet sich der Kunde dagegen, entstehen ihm keine Kosten. Bei mehrseitigen Seiten zeigt der Entwurf lediglich die Landing Page mit, Navigation und Struktur; Unterseiten bleiben leer.
Freigabe & Zahlung
Bei Fortsetzung des Projektes nach der Entwurfsphase wird nach Freigabe der Ergebnisse der volle Paketpreis fällig.
Sofern der erste Entwurf keine Zustimmung des Kunden gefunden hat, schließt sich zunächst Phase 3 und dann Phase 2 an.
Zwei Revisionsrunden
Auch diese Phase ist im Paketpreis enthalten. Sollten weitere Runden erforderlich sein, stellt Anton Götz – Design diese dem Kunden gemäß der Website-Preisliste in Rechnung.
Launch oder Datei-Übergabe
Nach vollständiger Zahlung und Abnahme des finalen Entwurfs übergibt Anton Götz – Design dem Kunden die Erstellungsdatei oder es kommt zum Launch der Webentwicklung.
(4) Anton Götz – Digital wird im Rahmen der Fertigstellungsphase sowohl die im einzelnen vereinbarten Funktionalitäten als auch die mit dem Kunden abgestimmte grafische Gestaltung der Webentwicklung umsetzen. Anton Götz – Digital wird hierbei Programme verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.
§ 3 Inhalte
(1) Anton Götz – Digital erstellt das Layout der Webentwicklung. Der Kunde stellt Anton Götz – Digital die in die Webentwicklung einzubindenden Inhalte grundsätzlich zur Verfügung, die für die Erstellung des Layouts der Webentwicklung notwendig sind.
Hierzu gehören insbesondere die in die Webentwicklung einzubindenden Bilder, Logos und sonstige Grafiken sowie Texte.
Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Webentwicklung verfolgten Zwecke eignen oder hierdurch Rechte Dritter tangiert sind, ist Anton Götz – Digital nicht verpflichtet. Dies liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden.
Die Bereitstellung der notwendigen Inhalte durch den Kunden erfolgt stets in digitaler Form per E-Mail an die folgende Adresse: support@anton-goetz.de.
(2) Zwischen den Parteien kann individuell vereinbart werden, dass Anton Götz – Digital vom Kunden gewünschte Inhalte, wie z. B. Bilder selbst aus einer ihr zur Verfügung stehenden Datenbank beschafft oder auch Grafiken und Dokumente für den Kunden erstellt. Jedoch ist Anton Götz – Digital auch in einem solchen Fall nicht verpflichtet, diese auf deren Eignung für den mit der Website verfolgten Zweck oder auf entgegenstehende Rechte Dritter zu überprüfen.
§ 4 Abnahme
(1) Nach dem jeweiligem Abschluss einer der vorbenannten Phasen wird der Kunde die Konzeption durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) abnehmen. Sollte seitens des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch Anton Götz – Digital zur Abnahme keine Reaktion erfolgt sein, gilt das jeweilige Teilwerk als abgenommen.
(2) Spätestens wenn die Webentwicklung im Ganzen fertiggestellt ist und sie den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Kunde die gesamte Webentwicklung durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) abnehmen. Sollte seitens des Kunden innerhalb von einer Wochen nach Aufforderung durch Anton Götz – Digital zur Abnahme keine Reaktion erfolgt sein, gilt die gesamte Webentwicklung als abgenommen.
(3) Anton Götz – Digital wird den Kunden bei Beginn der Fristen (§ 7 Abs. 1 und 2 dieser Bestimmungen), auf die vorgesehene Bedeutung besonders hinweisen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern sind Gegenstand der Mängelhaftung.
§ 5 Weitere Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Lieferung von Inhalten sowie der Entwicklung der vertragsgegenständlichen Webentwicklung verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung der Webentwicklung erforderlichen Informationen innerhalb angemessener Frist verpflichtet.
(2) Soweit Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen oder selbst zugegen sein.
(3) Sofern Anton Götz – Digital dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde Anton Götz – Digital jeweils unverzüglich, d. h. innerhalb von 10 Werktagen mitteilen.
(4) Um eine vollständige und störungsfreie Darstellung der Webentwicklung auf dem jeweiligen Endgerät zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde, seine Umgebung deren Entwicklungsstand anzupassen und – insbesondere den Webbrowser – stets aktuell zu halten. Dem Kunden ist bewusst, dass die für ihn erstellte Webentwicklung von seinen Kunden und Geschäftspartnern wiederum auch nur dann vollständig und störungsfrei eingesehen werden kann, wenn die betreffenden Personen auf ihrem Endgerät eine entsprechend aktuelle Umgebung - insbesondere aktualisierte Webbrowser - bereit halten.
(5) Nach Launch der Webentwicklung ist der Kunde zur Aktualisierung dieser durch regelmäßige Updates sowie zur Sicherung der Daten durch regelmäßige Backups selbst verantwortlich, um die Sicherheit und Funktionalität der Webentwicklung aufrecht zu erhalten.
Sofern der Kunde wünscht, dass diese Leistungen durch Anton Götz – Digital erbracht werden, wäre dies gesondert zu vereinbaren.
§ 6 Mehraufwand, Änderungswünsche
(1) Als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist, gelten alle Leistungen von Anton Götz – Digital, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anton Götz – Digital nach jeweiliger Abnahme der in den einzelnen Phasen zu erbringenden Leistung oder nach Abnahme der fertiggestellten Webentwicklung auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen oder eine Abnahmefiktion eingetreten ist.
(2) Auch die nachträgliche Anpassung oder Änderung der Optimierung der Webentwicklung für eine andere als die vertraglich vereinbarte Webentwicklung stellen einen Mehraufwand dar, der gesondert zu vergüten ist.
(3) Anton Götz – Digital ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn zwar die Abnahmevoraussetzungen vorliegen, aber noch keine Abnahme durch den Kunden erfolgt ist oder eine Abnahmefiktion eingetreten ist.
Gleiches gilt für gewünschte Änderungen, welche für Anton Götz – Digital unzumutbar sind oder den Erfolg des Projektes bedrohen.
§ 7 Zahlung
(1) Der Kunde zahlt die gesamte vertraglich vereinbarten Vergütung nach Freigabe des Erstentwurfs oder mit Beauftragung eines weiteren Entwurfs.
Da der Kunde Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
(2) Die Rechnungen werden an den Kunden per E-Mail versendet und sind jeweils 7 Tage ab Rechnungsdatum fällig.
Der Kunde zahlt über den Zahlungsdienstleister Stripe ohne Abzüge per Kreditkarte, per SEPA-Lastschrift, per SEPA-Überweisung oder per Digitale Geldbörse.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Anton Götz – Digital räumt dem Kunden das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Webentwicklung ein.
(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die gemäß dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an Anton Götz – Digital entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Anton Götz – Digital. Hieran kann auch eine vorherige Einräumung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit nichts ändern.
(3) Im Impressum der Webentwicklung erfolgt ein Hinweise auf die Urheberstellung von Anton Götz – Digital verbunden mit einer Verlinkung zu deren Webentwicklung. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung Anton Götz – Digital zu entfernen.
Ferner ist Anton Götz – digital berechtigt, auf der eigenen Website auf Kundenprojekte als Referenz zu verlinken.
§ 9 Fertigstellung
(1) Der Termin für die Fertigstellung der Webentwicklung wird von den Parteien explizit vereinbart.
(2) Der Fertigstellungstermin ist für Anton Götz – Digital nicht verbindlich, sofern er wegen höherer Gewalt oder aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß den §§ 3 bis 5 dieses Vertrages.
(3) Nach Fertigstellung erhält der Kunde auf Wunsch vollen Admin-Rechte an der Webentwicklung.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel der Webentwicklung haftet Anton Götz – Digital grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist Anton Götz – Digital nicht verantwortlich. Insbesondere ist Anton Götz – Digital nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(3) Sollten Dritte Anton Götz – Digital wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Webentwicklung resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, Anton Götz – Digital von jeglicher Haftung freizustellen und Anton Götz – Digital die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Anton Götz – Digital nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Ferner haftet Anton Götz – Digital bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im übrigen ist die Haftung von Anton Götz – Digital auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen Anton Götz – Digital gilt.
(5) Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
§ 11 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen des Lizenzgebers in Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.
§ 12 Datenschutz
Anton Götz – Digital hält die Regeln des Datenschutzes ein. Anton Götz – Digital stellt sicher, dass die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten. Anton Götz – Digital bezweckt im Rahmen des bloße Webdesigns keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Lizenznehmers. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von Anton Götz – Digital.
§ 13 Schlussvorschriften
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Erfurt.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.